Kilometerpauschale 2026 – was bedeutet sie?
Die Kilometerpauschale ist eine steuerlich anerkannte Entschädigung für Fahrten mit dem privaten Pkw. Für 2026 beträgt die Pauschale 0,30 € pro gefahrenem Kilometer.
Was ist die Kilometerpauschale?
Die Kilometerpauschale ist ein Betrag, den Arbeitnehmer bei Dienstreisen mit dem eigenen Auto als Werbungskosten steuerlich geltend machen können. Sie deckt Kraftstoffkosten, Verschleiß und andere Fahrzeugkosten ab.
Kilometerpauschale 2026
- PKW: 0,30 €/km (unverändert seit 2021)
- Motorrad/Moped: 0,20 €/km
- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln: tatsächliche Kosten
Wer kann die Kilometerpauschale nutzen?
- Arbeitnehmer mit dienstlichen Fahrten
- Selbstständige für betriebliche Fahrten
- Ehrenamtliche und Mandatsträger in bestimmten Funktionen
Besteuerung der Kilometerpauschale
Die vom Bundesfinanzministerium festgelegte Pauschale von 0,30 €/km ist steuerfrei, solange sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bleibt. Bei höheren Zahlungen durch den Arbeitgeber wird der überschreitende Betrag steuerpflichtig.
💡 Hinweis: Die Kilometerpauschale ist nicht dasselbe wie die tatsächlichen Fahrtkosten, die Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen können. Die Pauschale wird vom Arbeitgeber gezahlt, die Werbungskosten machen Sie selbst geltend.